Sitzung: 04.07.2006 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 2006/WAR/180
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Es liegen Anträge auf Zulassung einer
abweichenden Dachpfannenfarbe vor. Die Abrundungssatzung schreibt in § 3 für
die gestalterischen, örtlichen Festsetzungen rote oder anthrazitfarbene
Dachpfannen vor.
Den abweichenden Vorstellungen der Bauherren soll
entgegengekommen und somit der Streichung der Festsetzungen zur Dachfarbe
zugestimmt werden, um eine weitere Flexibilität in der Baugestaltung
herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Satzung zur Änderung
der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Kothendorf der Gemeinde Warsow auf der Grundlage des § 86 LBauO
M/V entsprechend der Anlage.
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Satzung zur Änderung
der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Kothendorf der Gemeinde Warsow auf der Grundlage des § 86 LBauO
M/V als Satzung.
- Der
Beschluss ist entsprechend der Hauptsatzung bekannt zu machen und die
Satzung in Kraft zu setzen. Das Landratsamt Ludwigslust ist in Kenntnis zu
setzen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0