Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Es liegen Anträge auf Zulassung einer abweichenden Dachpfannenfarbe vor. Die Abrundungssatzung schreibt in § 3 für die gestalterischen, örtlichen Festsetzungen rote oder anthrazitfarbene Dachpfannen vor.

 

Den abweichenden Vorstellungen der Bauherren soll entgegengekommen und somit der Streichung der Festsetzungen zur Dachfarbe zugestimmt werden, um eine weitere Flexibilität in der Baugestaltung herbeizuführen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kothendorf der Gemeinde Warsow auf der Grundlage des § 86 LBauO M/V entsprechend der Anlage.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kothendorf der Gemeinde Warsow auf der Grundlage des § 86 LBauO M/V als Satzung.

 

  1. Der Beschluss ist entsprechend der Hauptsatzung bekannt zu machen und die Satzung in Kraft zu setzen. Das Landratsamt Ludwigslust ist in Kenntnis zu setzen.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0