Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinde Stralendorf liegt das Protokoll der Verkehrszeichenschau vom September 2005 vor. Die darin aufgeführten Auflagen entsprechen der Straßenverkehrsordnung und der gängigen Rechtssprechung. Sollte die Gemeinde an der eigentlichen Verkehrsführung nichts ändern wollen, sind diese Auflagen umzusetzen. Der Wunsch der Gemeinde , die Einbahnstraßenregelung für Fahrradfahrer nicht außer Kraft zu setzen, findet hier Berücksichtigung. Die Kosten liegen bei ca. 5.000,--€.

 

Der große Kostenaufwand resultiert zum einen aus dem schlechten Zustand der Verkehrszeichen nach langer Standzeit (teilweise 10 Jahre und länger) und zum anderen aus rechtlichen Voraussetzungen für die gegenläufige Führung des Fahrradverkehrs.

Zur Reduzierung der Schilderzahl lag der Gemeinde ein Vorschlag der Verkehrsbehörde vor, der die Einrichtung einer ZONE 30  unter Aufhebung aller verkehrsregelnden Maßnahmen (Einbahnstraßenregelung) beinhaltet. Dieser Vorschlag wurde durch die Gemeindevertretung nicht aufgegriffen. Durch die Verwaltung wurden für die Gemeinde zwei Varianten zur Verkehrsführung bzw. Beschilderung erarbeitet und mit der Verkehrsbehörde abgestimmt. Diese Varianten wurden auf zwei vorangegangenen Gemeindevertretersitzungen verworfen. Der jetzt vorliegende Entwurf ist das Ergebnis der Beratung vom 22.06.06, der im Protokoll festgeschrieben ist.

 

Eine Aussage zum Kostenumfang kann erst nach der Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung vorgenommen werden. Es wird von einer geschätzten Summe von 5.000,--€ ausgegangen.

Die Haushaltsstelle 1.63000.51100 enthält nur noch 688,--€. Die Hhst muss um 5.000,--€ erhöht werden, um den Beschluss umzusetzen. Nach § 52 S.1 Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Rechnung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.

 

Variante I

 

Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 15.12.2005 wird vollzogen.

Kostenschätzung ca. 5.000,--€

 

Vorteil:   Rechtssicherheit ist gegeben,

              Einbahnstraßenregelung für Fahrradfahrer bleibt bestehen

 

Nachteil:          Hohe Kosten, hoher Pflegeaufwand, Nicht kalkulierbare Folgekosten

 

Variante II

 

Einrichtung der ZONE 30 im gesamten Wohnquartier

Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung für Fahrradfahrer

 

Vorteil:   Wenig geringere Schilderzahl, Berücksichtigung der baulichen Bedingungen(Hochborde), Fahrradfahrer können weiter gegenläufig die Einbahnstraßen nutzen, Verkehrsberuhigung

 

Nachteil:          Weiterhin hohe Kosten, hoher Pflegeaufwand, Nicht kalkulierbare Folgekosten

 

Die Pläne für alle Varianten liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Regelungen der Variante I (Protokoll der Straßenverkehrsbehörde) umzusetzen

 

2.  Die Gemeindevertretung beschließt den Vorschlag der Variante II umzusetzen.

 

Die Gemeinde beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 5.000,--€ in der Hhst. 1.63000.51100.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die genauen Kosten können erst nach dem Beschluss ermittelt werden.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis über Variante I

 

keine Zustimmung

 

Abstimmungsergebnis über Variante II

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0