Sitzung: 06.07.2006 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2006/STR/294
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde Stralendorf liegt das Protokoll der
Verkehrszeichenschau vom September 2005 vor. Die darin aufgeführten Auflagen
entsprechen der Straßenverkehrsordnung und der gängigen Rechtssprechung. Sollte
die Gemeinde an der eigentlichen Verkehrsführung nichts ändern wollen, sind
diese Auflagen umzusetzen. Der Wunsch der Gemeinde , die Einbahnstraßenregelung
für Fahrradfahrer nicht außer Kraft zu setzen, findet hier Berücksichtigung.
Die Kosten liegen bei ca. 5.000,--€.
Der große Kostenaufwand resultiert zum einen aus
dem schlechten Zustand der Verkehrszeichen nach langer Standzeit (teilweise 10
Jahre und länger) und zum anderen aus rechtlichen Voraussetzungen für die
gegenläufige Führung des Fahrradverkehrs.
Zur Reduzierung der Schilderzahl lag der Gemeinde
ein Vorschlag der Verkehrsbehörde vor, der die Einrichtung einer ZONE 30 unter Aufhebung aller verkehrsregelnden
Maßnahmen (Einbahnstraßenregelung) beinhaltet. Dieser Vorschlag wurde durch die
Gemeindevertretung nicht aufgegriffen. Durch die Verwaltung wurden für die
Gemeinde zwei Varianten zur Verkehrsführung bzw. Beschilderung erarbeitet und
mit der Verkehrsbehörde abgestimmt. Diese Varianten wurden auf zwei
vorangegangenen Gemeindevertretersitzungen verworfen. Der jetzt vorliegende
Entwurf ist das Ergebnis der Beratung vom 22.06.06, der im Protokoll
festgeschrieben ist.
Eine Aussage zum Kostenumfang kann erst nach der
Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung vorgenommen werden. Es wird von
einer geschätzten Summe von 5.000,--€ ausgegangen.
Die Haushaltsstelle 1.63000.51100 enthält nur
noch 688,--€. Die Hhst muss um 5.000,--€ erhöht werden, um den Beschluss
umzusetzen. Nach § 52 S.1 Kommunalverfassung M-V sind über- und außerplanmäßige
Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und
die Rechnung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im
vorliegenden Fall angenommen. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage.
Variante I
Die verkehrsrechtliche Anordnung
vom 15.12.2005 wird vollzogen.
Kostenschätzung ca. 5.000,--€
Vorteil: Rechtssicherheit
ist gegeben,
Einbahnstraßenregelung
für Fahrradfahrer bleibt bestehen
Nachteil: Hohe Kosten, hoher Pflegeaufwand, Nicht kalkulierbare Folgekosten
Variante II
Einrichtung der ZONE 30 im gesamten Wohnquartier
Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung für Fahrradfahrer
Vorteil: Wenig geringere Schilderzahl, Berücksichtigung der baulichen Bedingungen(Hochborde), Fahrradfahrer können weiter gegenläufig die Einbahnstraßen nutzen, Verkehrsberuhigung
Nachteil: Weiterhin hohe Kosten, hoher Pflegeaufwand, Nicht kalkulierbare Folgekosten
Die Pläne für alle Varianten liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt die Regelungen der Variante I (Protokoll der
Straßenverkehrsbehörde) umzusetzen
2. Die Gemeindevertretung beschließt den
Vorschlag der Variante II umzusetzen.
Die Gemeinde beschließt die überplanmäßige
Ausgabe von 5.000,--€ in der Hhst. 1.63000.51100.
Finanzielle Auswirkungen
Die genauen Kosten können erst nach dem Beschluss ermittelt werden.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis über Variante I
keine Zustimmung
Abstimmungsergebnis über Variante II
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
0