Sitzung: 08.02.2001 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2001/STR/071
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Zur
Absicherung des Sportunterrichtes an der Grundschule und der verbundenen Haupt-
und Realschule Stralendorf bemüht sich die Gemeinde Stralendorf als Schulträger
seit geraumer Zeit, den Neubau einer Sporthalle zu realisieren. Da die
Gesamtverschuldung der Gemeinde Stralendorf eine weitere Kreditaufnahme
ausschließt, trat die Gemeinde an das Amt heran, die Errichtung einer
Sporthalle zur Absicherung des Sportunterrichtes der Schüler aus insgesamt 8
Gemeinden in seiner Trägerschaft zu übernehmen. Mit Beschluß vom 08.11.1999
erklärten sich die amtsangehörigen Gemeinden mehrheitlich dazu bereit.
Mit dem Amt Stralendorf wurden in den vergangenen 12
Monaten verschiedene Finanzierungsmöglich-keiten geprüft. Die Gemeinde
Stralendorf erklärte sich bereit, für die Errichtung einer 2- Feld- Halle einen
zusätzlichen Finazierungsbeitrag in Höhe von 300.000 DM zu leisten. Darüberhinaus
hat sie mit Nachtragshaushalt 2000 Mittel in Höhe von 15.000 DM zu Verfügung
gestellt, um durch das Planungsbüro Ecklebe Unterlagen erarbeiten zu lassen,
die dringend für die Sicherstellung der KAF- Fördermittel und für die weitere
Planung erforderlich waren. Im Januar 2001 wurde den Gemeinden durch das
Innenministerium die Möglichkeit aufgezeigt, die Kommunale
Investitionspauschale (KIP) mehrerer Jahre für die Finanzierung zu nutzen. Ein
Mehrheitsbeschluß im Amtsausschuß (Nutzung KIP 2001 anteilig, 2002- 2004
komplett) diesbezüglich ist wahrscheinlich.
Im Rahmen verschiedener Gespräche erklärten Vertreter
der beteiligten Gemeinden Bedenken hinsichtlich ihrer finanziellen
Möglichkeiten bei der Deckung der Betriebskosten, insbesondere für den Anteil
der außerschulischen Hallennutzung. Die Gemeinde Stralendorf wurde
aufgefordert, zu prüfen, inwieweit eine teilweise Übernahme dieser Kosten durch
Mittel aus der Zentralortzuweisung erfolgen kann. Es wurde signalisiert, daß
man ohne eine derartige Bereitschaft die Errichtung einer 2- Feld- Halle
zugunsten einer 1- Feld- Halle ablehnen würde.
Der Haushalt der Gemeinde Stralendorf ist
außerordentlich eng gefaßt. Erhebliche Kredite sind zurückzuzahlen, die
entsprechenden Zinsen zu bedienen. Die Einnahmesituation (Entwicklung der
Schlüsselzuweisung) der nächsten Jahre ist für Stralendorf genauso unsicher,
wie für die anderen amtsangehörigen Gemeinden.
Um das Hallenprojekt des Amtes Stralendorf, welches sich
nach den Mühen der letzten Monate und Jahre derzeit fast unerwartet als
realistisch umsetzbar abzeichnet, nicht zu gefährden, erklärt sich die Gemeinde
Stralendorf nach intensiven Gesprächen im Haupt- und Finanzausschuß, in der
Gemeindevertretersitzung und nach Beratungen mit der Kämmerei des Amtes bereit,
einer Sonderzahlung zu den Bewirtschaf-tungskosten für die außerschulische
Nutzung einer zukünftigen 2- Feld- Halle in Stralendorf zuzustimmen.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeinde Stralendorf erklärt sich grundsätzlich
bereit, mit Beginn des Betriebes der Sporthalle Stralendorf einen zusätzlichen
Bewirtschaftungszuschuß in Höhe von 50 % der für den Anteil der
außerschulischen Hallennutzung anfallenden Betriebskosten, maximal 40.000 DM/
Jahr, aus Mitteln der Zentralortzuweisung zu übernehmen. Diese Bezuschussung ist
vorerst befristet auf 5 Jahre.
Die Möglichkeit zur Zahlung des Zuschusses wird im
Rahmen der Haushaltsabstimmung jeweils für das Folgejahr gemeinsam mit der
Kämmerei des Amtes überprüft. Die Bewirtschaftungskosten der Sporthalle sind
der Gemeinde Stralendorf offenzulegen, an einem zukünftig zu schaffenden
Gremium "Sporthallen-nutzung" ist die Gemeinde Stralendorf
stimmberechtigt zu beteiligen.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0