Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Zur Absicherung des Sportunterrichtes an der Grundschule und der verbundenen Haupt- und Realschule Stralendorf bemüht sich die Gemeinde Stralendorf als Schulträger seit geraumer Zeit, den Neubau einer Sporthalle zu realisieren. Da die Gesamtverschuldung der Gemeinde Stralendorf eine weitere Kreditaufnahme ausschließt, trat die Gemeinde an das Amt heran, die Errichtung einer Sporthalle zur Absicherung des Sportunterrichtes der Schüler aus insgesamt 8 Gemeinden in seiner Trägerschaft zu übernehmen. Mit Beschluß vom 08.11.1999 erklärten sich die amtsangehörigen Gemeinden mehrheitlich dazu bereit.

 

Mit dem Amt Stralendorf wurden in den vergangenen 12 Monaten verschiedene Finanzierungsmöglich-keiten geprüft. Die Gemeinde Stralendorf erklärte sich bereit, für die Errichtung einer 2- Feld- Halle einen zusätzlichen Finazierungsbeitrag in Höhe von 300.000 DM zu leisten. Darüberhinaus hat sie mit Nachtragshaushalt 2000 Mittel in Höhe von 15.000 DM zu Verfügung gestellt, um durch das Planungsbüro Ecklebe Unterlagen erarbeiten zu lassen, die dringend für die Sicherstellung der KAF- Fördermittel und für die weitere Planung erforderlich waren. Im Januar 2001 wurde den Gemeinden durch das Innenministerium die Möglichkeit aufgezeigt, die Kommunale Investitionspauschale (KIP) mehrerer Jahre für die Finanzierung zu nutzen. Ein Mehrheitsbeschluß im Amtsausschuß (Nutzung KIP 2001 anteilig, 2002- 2004 komplett) diesbezüglich ist wahrscheinlich.

 

Im Rahmen verschiedener Gespräche erklärten Vertreter der beteiligten Gemeinden Bedenken hinsichtlich ihrer finanziellen Möglichkeiten bei der Deckung der Betriebskosten, insbesondere für den Anteil der außerschulischen Hallennutzung. Die Gemeinde Stralendorf wurde aufgefordert, zu prüfen, inwieweit eine teilweise Übernahme dieser Kosten durch Mittel aus der Zentralortzuweisung erfolgen kann. Es wurde signalisiert, daß man ohne eine derartige Bereitschaft die Errichtung einer 2- Feld- Halle zugunsten einer 1- Feld- Halle ablehnen würde.

 

Der Haushalt der Gemeinde Stralendorf ist außerordentlich eng gefaßt. Erhebliche Kredite sind zurückzuzahlen, die entsprechenden Zinsen zu bedienen. Die Einnahmesituation (Entwicklung der Schlüsselzuweisung) der nächsten Jahre ist für Stralendorf genauso unsicher, wie für die anderen amtsangehörigen Gemeinden.

 

Um das Hallenprojekt des Amtes Stralendorf, welches sich nach den Mühen der letzten Monate und Jahre derzeit fast unerwartet als realistisch umsetzbar abzeichnet, nicht zu gefährden, erklärt sich die Gemeinde Stralendorf nach intensiven Gesprächen im Haupt- und Finanzausschuß, in der Gemeindevertretersitzung und nach Beratungen mit der Kämmerei des Amtes bereit, einer Sonderzahlung zu den Bewirtschaf-tungskosten für die außerschulische Nutzung einer zukünftigen 2- Feld- Halle in Stralendorf zuzustimmen.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeinde Stralendorf erklärt sich grundsätzlich bereit, mit Beginn des Betriebes der Sporthalle Stralendorf einen zusätzlichen Bewirtschaftungszuschuß in Höhe von 50 % der für den Anteil der außerschulischen Hallennutzung anfallenden Betriebskosten, maximal 40.000 DM/ Jahr, aus Mitteln der Zentralortzuweisung zu übernehmen. Diese Bezuschussung ist vorerst befristet auf 5 Jahre.

Die Möglichkeit zur Zahlung des Zuschusses wird im Rahmen der Haushaltsabstimmung jeweils für das Folgejahr gemeinsam mit der Kämmerei des Amtes überprüft. Die Bewirtschaftungskosten der Sporthalle sind der Gemeinde Stralendorf offenzulegen, an einem zukünftig zu schaffenden Gremium "Sporthallen-nutzung" ist die Gemeinde Stralendorf stimmberechtigt zu beteiligen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0