Sitzung: 26.06.2006 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2006/WIT/211
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden hat
sich auf der letzten Sitzung für die Zwischenfinanzierung der Druckosten für
die Kirchenchronik in Höhe von 5.000,- € ausgesprochen. Der Betrag soll durch
den Verkauf der Bücher wieder an die Gemeinde zurückfließen.
Die Kosten in Höhe von 5.000,- € sind eine
außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt
vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage der Gemeinde Wittenförden. Die
Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 09/1.36000.65000.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden
beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,- € für die
Druckkosten der Kirchenchronik.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0