Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wittenförden hat sich auf der letzten Sitzung für die Zwischenfinanzierung der Druckosten für die Kirchenchronik in Höhe von 5.000,- € ausgesprochen. Der Betrag soll durch den Verkauf der Bücher wieder an die Gemeinde zurückfließen.

 

Die Kosten in Höhe von 5.000,- € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage der Gemeinde Wittenförden. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 09/1.36000.65000.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,- € für die Druckkosten der Kirchenchronik.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0