Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Durch das Amt für Landwirtschaft als Flurneuordnungsbehörde ist die Änderung der Gemeindegrenze gemäß § 58 (2) Flurbereinigungsgesetz zwischen der Gemeinde Holthusen und der Gemeinde Pampow beabsichtigt. Die Änderung betrifft den Bereich der Gemeindegrenze in der Gemarkung Holthusen Flur 1 und in der Gemarkung Pampow Flur 4. Grundlage für diese Änderung bildet die geschlossene Vereinbarung zwischen der Gemeinde Holthusen und der Gemeinde Pampow vom 12.02.2003, die die Regelung der Straßenbaulast für den ausgebauten Steinweg zum Inhalt hat. In der Anlage ist die beabsichtigte Änderung ersichtlich und begründet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die Änderung der Gemeindegrenze entsprechend der Sachdarstellung.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              8

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0