Sitzung: 27.06.2006 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Vorlage: 2006/HOL/224
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Durch das Amt für Landwirtschaft als
Flurneuordnungsbehörde ist die Änderung der Gemeindegrenze gemäß § 58 (2)
Flurbereinigungsgesetz zwischen der Gemeinde Holthusen und der Gemeinde Pampow
beabsichtigt. Die Änderung betrifft den Bereich der Gemeindegrenze in der
Gemarkung Holthusen Flur 1 und in der Gemarkung Pampow Flur 4. Grundlage für
diese Änderung bildet die geschlossene Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Holthusen und der Gemeinde Pampow vom 12.02.2003, die die Regelung der
Straßenbaulast für den ausgebauten Steinweg zum Inhalt hat. In der Anlage ist
die beabsichtigte Änderung ersichtlich und begründet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt die
Änderung der Gemeindegrenze entsprechend der Sachdarstellung.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0