Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 8 Ja 3 Stimmenthaltungen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Das Ingenieurbüro Masuch und Ollbrisch hat eine beschränkte Ausschreibung für die Beräumung des oben genannten Grundstückes ausgeschrieben, dieses geschah im Auftrage der Gemeinde Pampow.

Das Ingenieurbüro vertrat die Auffassung, das es sich maximal um eine Bausumme von 25.000,00 DM (Netto) handelte, deswegen beschränkt. Allen Firmen lag das gleiche Leistungsverzeichnis vor.

 

            Alpenbau                                   55.181,20 DM brutto

            TUK Schwerin                            50.562,08 DM brutto

            Tiefbau Zarger                            44.416,40 DM brutto

            BTV Schwerin                            50.715,20 DM brutto

 

Ferner liegt ein Nebenangebot der Firma Zager vor in Höhe von 23.142,00 DM, dieses Angebot kann nicht gewertet werden, da die Kubikmeterzahlen erheblich von den Ausgeschriebenen abweichen.

 

Das Amt empfiehlt wegen der Höhe der Bauleistung weitere Angebote einzuholen.

 

Da in der Haushaltssatzung der Gemeinde Pampow bisher keine Mittel bereit gestellt worden sind, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, über die die Gemeindevertretung zu entscheiden hat.

 

Nach § 52 KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3. 8800.9410.

 

Die Deckung erfolgt aus den zu erwartenden Verkaufserlösen für das beräumte Grundstück. Die Ausgabe ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen.

 

 

Beschlußvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt ein Vertrag mit dem billigsten Bieter Tiefbau Zarger für die Erdarbeiten auf dem genannten Grundstück abzuschließen.

 

Die Gemeindevertretung stimmt entsprechend der Sach- und Rechtslage der außerplanmäßigen Ausgabe für den vorgenannten Bieter zu.

 

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                            Herr Hartwig Schulz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13                    

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       12

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  8

Nein-Stimmen:                                                                0          Stimmenenthaltungen:                                                    3                              

Ungültige Stimmen:                                                         0