Sitzung: 07.02.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 8 Ja 3 Stimmenthaltungen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Das
Ingenieurbüro Masuch und Ollbrisch hat eine beschränkte Ausschreibung für die
Beräumung des oben genannten Grundstückes ausgeschrieben, dieses geschah im
Auftrage der Gemeinde Pampow.
Das
Ingenieurbüro vertrat die Auffassung, das es sich maximal um eine Bausumme von
25.000,00 DM (Netto) handelte, deswegen beschränkt. Allen Firmen lag das
gleiche Leistungsverzeichnis vor.
Alpenbau 55.181,20 DM brutto
TUK Schwerin 50.562,08 DM brutto
Tiefbau Zarger 44.416,40 DM brutto
BTV Schwerin 50.715,20 DM brutto
Ferner
liegt ein Nebenangebot der Firma Zager vor in Höhe von 23.142,00 DM, dieses
Angebot kann nicht gewertet werden, da die Kubikmeterzahlen erheblich von den
Ausgeschriebenen abweichen.
Das Amt
empfiehlt wegen der Höhe der Bauleistung weitere Angebote einzuholen.
Da in der
Haushaltssatzung der Gemeinde Pampow bisher keine Mittel bereit gestellt worden
sind, so handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, über die die
Gemeindevertretung zu entscheiden hat.
Nach § 52
KV M-V sind außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in
der Haushaltsstelle 3. 8800.9410.
Die
Deckung erfolgt aus den zu erwartenden Verkaufserlösen für das beräumte
Grundstück. Die Ausgabe ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen.
Beschlußvorschlag:
Der
Bürgermeister wird ermächtigt ein Vertrag mit dem billigsten Bieter Tiefbau
Zarger für die Erdarbeiten auf dem genannten Grundstück abzuschließen.
Die
Gemeindevertretung stimmt entsprechend der Sach- und Rechtslage der
außerplanmäßigen Ausgabe für den vorgenannten Bieter zu.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr
Hartwig Schulz
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen: 0 Stimmenenthaltungen: 3
Ungültige
Stimmen: 0