Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Um für die Erweiterung des Hortes die oberen Räume des Kita – Gebäudes zu nutzen, soll beim zuständigen Landratsamt eine Nutzungsänderung für die Wohnung beantragt werden. Die Nutzungsänderung bedeutet auch einen Umbau der Wohnung.

Folgende Kosten fallen an: Planungskosten, Fußboden, Maler, Elektriker und Klempner.

Für die Umbauarbeiten werden ca. 12.500,00 €  veranschlagt und für Mobiliar 2.500,00 €.

Da diese Ausgaben bisher nicht geplant waren, so handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben. Außerplanmäßige Ausgaben sind gemäß § 52 KV M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im vorliegenden Fall als gegeben angenommen.

Die Deckung wird vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage gewährleistet. Die Bauausgaben erfolgen in der Haushaltstelle 46400.94100 und das Mobiliar in der Haushaltstelle 46400.93510.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Sach – und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 15.000,00 EUR .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden

Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   8

Davon stimmberechtigt:                                                              8

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                1

Ungültige Stimmen:                                                                    0