Sitzung: 27.06.2006 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2006/HOL/226
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Um für die Erweiterung des Hortes die oberen
Räume des Kita – Gebäudes zu nutzen, soll beim zuständigen Landratsamt eine
Nutzungsänderung für die Wohnung beantragt werden. Die Nutzungsänderung
bedeutet auch einen Umbau der Wohnung.
Folgende Kosten fallen an: Planungskosten,
Fußboden, Maler, Elektriker und Klempner.
Für die Umbauarbeiten werden ca. 12.500,00 € veranschlagt und für Mobiliar 2.500,00 €.
Da diese Ausgaben bisher nicht geplant waren, so
handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben. Außerplanmäßige Ausgaben sind
gemäß § 52 KV M-V nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind
und die Deckung gewährleistet ist. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im
vorliegenden Fall als gegeben angenommen.
Die Deckung wird vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage gewährleistet. Die Bauausgaben erfolgen in der
Haushaltstelle 46400.94100 und das Mobiliar in der Haushaltstelle 46400.93510.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß der Sach
– und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 15.000,00 EUR .
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0