Sitzung: 27.06.2006 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Vorlage: 2006/HOL/225
Beschluss:
Die Bürgermeisterin erläutert wichtige Punkte der
Landesbauaordnung, die die. Gemeinde betreffen.
Sach- und Rechtslage:
Am 05.04.2006 wurde die Änderung der
Landesbauordnung M/V (LBauO) durch den Landtag beschlossen und am 26.04.2006 im
Gesetz- und Verordnungsblatt für M/V verkündet.
Entsprechend §§ 62 und 67 sind die Gemeinden ab
01.09.2006 für Genehmigungsfreistellungen innerhalb von B-Plangebieten (bzw.
vorhabenbezogenen B-Plänen) und Abweichungen von den Festsetzungen der Pläne
verantwortlich.
Diese Aufgaben bedürfen u.a. einer Prüfung der
Antragsunterlagen auf Einhaltung der Festsetzungen der Satzung bzw. eine
Entscheidung über die Zulassung von Abweichungen von den Festsetzungen unter
Berücksichtigung der öffentlichen und geschützten nachbarlichen Belange.
Die Aufgaben der §§ 62, 67 LBauO sind Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises. Diese Aufgaben können gemäß § 127 Abs. 4
Kommunalverfassung M/V auf das Amt übertragen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt, dass
die Aufgaben der §§ 62,67 LBauO M/V entsprechend § 127 Abs. 4 KV M/V auf das Amt
Stralendorf übertragen werden.
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Das
Bauamt wird gebeten die die Gemeinde Holthusen betreffenden Fälle statistisch
zu erfassen und der Gemeindevertretung im Oktober 2007 eine Übersicht
vorzulegen .-
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0