Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
In
Ergänzung des Beschlusses 2000/PAM/
093 vom 15.11.2000 zur Verordnung über
die Entschädigung von Funktionsinhabern
der Freiwilligen Feuerwehren (FFw Entsch V0 M - V)
GVBl. M -
V Nr. 17/2000 soll der Atemschutzgerätewart für seine besondere Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung
nach § 2 Abs. 1-3 o.g. Verordnung
erhalten .
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pampow beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den
Atemschutzgerätewart
80,00
DM
Die
Zahlung erfolgt ab 1. Januar 2001 .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0