Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 11 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

In Ergänzung des Beschlusses  2000/PAM/ 093  vom 15.11.2000 zur Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern  der Freiwilligen Feuerwehren (FFw Entsch V0 M - V)

GVBl. M - V Nr. 17/2000 soll der Atemschutzgerätewart für seine besondere Tätigkeit eine

Aufwandsentschädigung nach § 2 Abs.  1-3 o.g. Verordnung erhalten .

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Atemschutzgerätewart   

                                                80,00 DM

 

Die Zahlung erfolgt ab  1. Januar 2001 .

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13        

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0