Sitzung: 07.02.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: zurückgestellt
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat sich unverhältnismäßig schnell entwickelt, wobei
einzuschätzen ist, daß diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Die
B-Pläne 9, 11 und voraussichtlich 12 sind in Vorbereitung und lassen nochmals
90-100 WE entstehen. Der Zuwachs aus diesen B-Plänen wird teilweise bereits
dieses Jahr wirksam und ist in den nachfolgenden Zahlen noch nicht
berücksichtigt. Aus der Erfahrung heraus werden vor allem von jungen Leuten
solche Wohnstandorte bevorzugt angenommen, die über Kita, Krippe, Hort und
Schule verfügen. Insofern erwächst der Gemeinde die Verpflichtung die
Unterbringung der Kinder abzusichern.
Durch das
Sozialamt wurde in Verbindung mit dem Meldeamt, den Krippen, Kindergärten ect.
eine ausführliche und aussagefähige Unterlage erarbeitet (die in Auszügen als
Anlage beigefügt wird), in deren Ergebnis, wenn nicht ein nicht wieder
aufholbarer Verzug zugelassen werden soll, sofortige Entscheidungen notwendig
sind.
Demzufolge
stehen bereits im August 2001
Krippe Kita Hort
einem
gedeckten Bedarf 27 Kinder 53
Kinder 50 Kinder
ein
voraussichtlicher Bedarf 70 Kinder 59 Kinder 80 Kinder
gegenüber.
Da auch
die Schule sich auf Grund der Zuzüge auf zusätzlichen Bedarf an Klassenräumen
einstellen muß, der die vorhandenen Räume sicherlich voll auslastet, ist ein
Verbleiben des Horts in den Schulräumen nicht mehr möglich und deckt auch den
Bedarf nicht ab.
Es
erscheint also unumgänglich ein Lösungskonzept zu erarbeiten.
Es
wird folgendes vorgeschlagen:
Es ist
ein Entwurf für ein Hortgebäude (Standort: ehemaliges altes Heizungsgebäude
neben der Grundschule) zu erarbeiten, das neben den notwendigen Räumen für den
Hort zusätzlich die Unterbringung von 3 Kindergartengruppen sichert.
Beschlußvorschlag:
1.
Ausgehend von aufgezeigten voraussichtlichem Bedarf, (siehe Anlage)
einschließlich der Beachtung des Zuwachses aus B-Plänen, ist der in der Sach-
und Rechtslage gemachte Vorschlag zu realisieren.
2. Der
Bürgermeister wird ermächtigt an ein Planungsbüro einen Auftrag auszulösen auf
der Basis der HOAJ Phase 2 (Vorplanung) einschließlich Kostenschätzung nach DIN
276.
TOP 7.
wurde zurückgestellt