Beschluss: zurückgestellt

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Pampow hat sich unverhältnismäßig schnell entwickelt, wobei einzuschätzen ist, daß diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Die B-Pläne 9, 11 und voraussichtlich 12 sind in Vorbereitung und lassen nochmals 90-100 WE entstehen. Der Zuwachs aus diesen B-Plänen wird teilweise bereits dieses Jahr wirksam und ist in den nachfolgenden Zahlen noch nicht berücksichtigt. Aus der Erfahrung heraus werden vor allem von jungen Leuten solche Wohnstandorte bevorzugt angenommen, die über Kita, Krippe, Hort und Schule verfügen. Insofern erwächst der Gemeinde die Verpflichtung die Unterbringung der Kinder abzusichern.

 

Durch das Sozialamt wurde in Verbindung mit dem Meldeamt, den Krippen, Kindergärten ect. eine ausführliche und aussagefähige Unterlage erarbeitet (die in Auszügen als Anlage beigefügt wird), in deren Ergebnis, wenn nicht ein nicht wieder aufholbarer Verzug zugelassen werden soll, sofortige Entscheidungen notwendig sind.

 

Demzufolge stehen bereits im August 2001

 

                                                Krippe               Kita                  Hort

einem gedeckten Bedarf             27 Kinder          53 Kinder          50 Kinder

ein voraussichtlicher Bedarf         70 Kinder          59 Kinder          80 Kinder

 

gegenüber.

 

Da auch die Schule sich auf Grund der Zuzüge auf zusätzlichen Bedarf an Klassenräumen einstellen muß, der die vorhandenen Räume sicherlich voll auslastet, ist ein Verbleiben des Horts in den Schulräumen nicht mehr möglich und deckt auch den Bedarf nicht ab.

 

Es erscheint also unumgänglich ein Lösungskonzept zu erarbeiten.

 

Es wird folgendes vorgeschlagen:

 

Es ist ein Entwurf für ein Hortgebäude (Standort: ehemaliges altes Heizungsgebäude neben der Grundschule) zu erarbeiten, das neben den notwendigen Räumen für den Hort zusätzlich die Unterbringung von 3 Kindergartengruppen sichert.

 

Beschlußvorschlag:

 

1. Ausgehend von aufgezeigten voraussichtlichem Bedarf, (siehe Anlage) einschließlich der Beachtung des Zuwachses aus B-Plänen, ist der in der Sach- und Rechtslage gemachte Vorschlag zu realisieren.

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt an ein Planungsbüro einen Auftrag auszulösen auf der Basis der HOAJ Phase 2 (Vorplanung) einschließlich Kostenschätzung nach DIN 276.

 

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