Sitzung: 07.02.2001 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 11 Ja 1 Stimmenthaltung
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Am 29.
November 2000 faßte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluß, den
Beschluß des Satzungsentwurfes und den Auslegungsbeschluß.
Zum
damaligen Zeitpunkt lagen die konkreten Unterlagen für die Veränderungen noch
nicht vor, es wurde die angestrebte Zielstellung beschlossen, mit der
Bestätigung, die Umsetzung des Ziels durch entsprechende aussagefähigen
Unterlagen durch das Planungsbüro Podlech erarbeiten zu lassen. Diese liegen
nunmehr vor und werden als Anlage beigefügt. Der Inhalt wurde bereits
detailliert mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Beschlußvorschlag:
Die
vorliegenden Unterlagen werden bestätigt, sie sind entsprechend dem Beschluß
Nr. 2000/PAM/100 Nr. 5 vom 29. November 2000 auszulegen. Als Träger
öffentlicher Belange ist das Landratsamt Ludwigslust mit seinen Dienststellen
zu beteiligen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige
Stimmen: 0