Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.10.2005 ist entschieden worden, den
bisherigen Konzessionsvertrag mit der WEMAG AG als Versorger im
Niederspannungsbereich zum 31.12.2007
aufzuheben und einen neuen Wegenutzungsvertrag im elektronischen Bundesanzeiger
auszuschreiben.
Aufgrund dieser öffentlichen Ausschreibung gab es
nur einen Interessenten, die
WEMAG AG.
Der in der Anlage enthaltene neue
Wegenutzungsvertrag berücksichtigt die vielfältigen Änderungen, die seit 1992
von den Bundesregierungen beschlossen worden sind.
Der Neuabschluss enthält keine Nachteile
gegenüber einem späteren Abschluss.
In § 5 des
neuen Wegenutzungsvertrages ist ein
10%iger Nachlass auf den Eigenverbrauch auf das Durchleitungsentgelt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden
Wegenutzungsvertrag mit der WEMAG AG ab
01.01.2008 .
Beschlussfassung wird
zurückgestellt
Der anliegende Vertrag ist zu oberflächlich .
Beschlussfassung wird auf die nächste Sitzung verschoben .
Herr Graßhofff wird sich mit dem Vertrag beschäftigen und danach wird
erneut
darüber beraten .