Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 10 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

 

Mit dem Antrag für die Verwendung von Mitteln aus der Kommunalen Investpauschale vom 18. April 2000 wurden Gesamtkosten von 1.509.106,00 DM eingeschätzt.

Zusätzliche Planungs- und Montageleistungen wurden notwendig u. a. durch

- Einbau einer kompl. Küche im Erdgeschoß

- Schaffung von 2 Essenräumen einschl. Möbeln

- durch die Unterbringung des Hortes, Einbau von Garderobenschränken und zusätzliche Sanitäranlagen im OG

- zusätzliche Leistungen im Untergeschoß in Folge von Auswirkungen der Aufstockung

- Einbringung eines Regenschutzes auf der Decke Erdgeschoß während der Bauphase usw..

 

Im Jahr 2000 wurden per 19. Dezember 2000 1.596.929,02 DM ausgegeben. Gegenwärtig liegen unbezahlte Rechnungen in Höhe von 50.256,25 DM vor.

Das ist trotz zusätzlicher Leistungen nur eine Überziehung von ca. 9,15%, damit liegen von allen Gewerken Schlußrechnungen vor bis auf die Schlußrechnung des Planungsbüros, dessen Leistung noch nicht abgeschlossen ist. Genauere Daten werden der Gemeindevertretung mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt.

 

Bei den Rechnungen handelt es sich gemäß § 52 KV M-V um außerplanmäßige Ausgaben, die nur dann zulässig sind, wenn die unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.2100.9500. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Gemäß der Wertgrenzenfestlegung in der Hauptsatzung der Gemeinde Pampow ist ein Beschluß der Gemeindevertretung erforderlich. Die Ausgabe ist im nächsten Nachtragshaushalt einzustellen.

 

Beschlußvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe von 50.256,25 DM.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0         

Ungültige Stimmen:                                                        0