Sitzung: 20.06.2006 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Vorlage: 2006/ZÜL/075
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 05.04.2006 wurde die Änderung der
Landesbauordnung M/V (LBauO) durch den Landtag beschlossen und am 26.04.2006 im
Gesetz- und Verordnungsblatt für M/V verkündet.
Entsprechend §§ 62 und 67 sind die Gemeinden ab
01.09.2006 für Genehmigungsfreistellungen innerhalb von B-Plangebieten (bzw.
vorhabenbezogenen B-Plänen) und Abweichungen von den Festsetzungen der Pläne
verantwortlich.
Diese Aufgaben bedürfen u.a. einer Prüfung der
Antragsunterlagen auf Einhaltung der Festsetzungen der Satzung bzw. eine
Entscheidung über die Zulassung von Abweichungen von den Festsetzungen unter
Berücksichtigung der öffentlichen und geschützten nachbarlichen Belange.
Die Aufgaben der §§ 62, 67 LBauO sind Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises. Diese Aufgaben können gemäß § 127 Abs. 4
Kommunalverfassung M/V auf das Amt übertragen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt, dass die
Aufgaben der §§ 62,67 LBauO M/V entsprechend § 127 Abs. 4 KV M/V auf das Amt
Stralendorf übertragen werden,
mit der Maßgabe, das das gemeindliche Einvernehmen
erhalten bleibt .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0