Sitzung: 20.06.2006 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Vorlage: 2006/ZÜL/074
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Zülow hat am 29.05.2006 ein Recht
auf einen Rückübertragungsanspruch an einem Grundstücksteil von einem privaten
Dritten erworben, für das sie im Rahmen ihrer noch aus DDR-Zeiten stammenden
Rechtsträgerschaft, nur eingeschränkt verfügungsbefugt war. Für dieses Jahr
sind aus diesem Erwerb Belastungen aus Entschädigungszahlung (zu zahlen bis zum
30.06.2006 auf Notaranderkonto) und Nebenkosten (Notar, Vermessung,
Rechtsanwalt etc.) von ca. 30.000,00 € zu erwarten.
Zurzeit sind in der betreffenden Haushaltsstelle
88000.93200 (Grundstückserwerbs- und Nebenkosten) noch ca. 900,00 € verfügbar,
so dass überplanmäßige Ausgaben von 30.000,00 € notwendig sind. Eine
Nachtragssatzung kann aus zeitlichen Gründen nicht mehr zum 30.06. 2006 in
Kraft gesetzt werden. Die Voraussetzung für eine überplanmäßige Ausgabe gem. §
52 KV M-V in der Haushaltsstelle 10/3.88000.93200 liegen vor. Die Deckung
erfolgt vorläufig aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Allgemeinen
Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow beschließt die
überplanmäßige Ausgabe von 30.000,00 € für den in der Sach- und Rechtslage
dargestellten Erwerb und die damit im
Zusammenhang stehende Vereinbarung.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0