Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Zülow hat am 29.05.2006 ein Recht auf einen Rückübertragungsanspruch an einem Grundstücksteil von einem privaten Dritten erworben, für das sie im Rahmen ihrer noch aus DDR-Zeiten stammenden Rechtsträgerschaft, nur eingeschränkt verfügungsbefugt war. Für dieses Jahr sind aus diesem Erwerb Belastungen aus Entschädigungszahlung (zu zahlen bis zum 30.06.2006 auf Notaranderkonto) und Nebenkosten (Notar, Vermessung, Rechtsanwalt etc.) von ca. 30.000,00 € zu erwarten.

Zurzeit sind in der betreffenden Haushaltsstelle 88000.93200 (Grundstückserwerbs- und Nebenkosten) noch ca. 900,00 € verfügbar, so dass überplanmäßige Ausgaben von 30.000,00 € notwendig sind. Eine Nachtragssatzung kann aus zeitlichen Gründen nicht mehr zum 30.06. 2006 in Kraft gesetzt werden. Die Voraussetzung für eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 52 KV M-V in der Haushaltsstelle 10/3.88000.93200 liegen vor. Die Deckung erfolgt vorläufig aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Zülow beschließt die überplanmäßige Ausgabe von 30.000,00 € für den in der Sach- und Rechtslage dargestellten Erwerb und die damit im  Zusammenhang stehende Vereinbarung.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       5

Davon stimmberechtigt:                                                  5

Ja-Stimmen:                                                                  5

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0