Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der am
16. Juni 1998 in Kraft getretene und am 22. April 1999 erstmalig geänderte
Flächennutzungsplan bedarf einer erneuten Änderung um zum einen bereits
bestätigte bzw. in Aufstellung befindliche B-Pläne einzuarbeiten und zum
anderen die von der Gemeinde angestrebte Entwicklung festzuschreiben. Am 29.
November 2000 wurde dazu der Aufstellungsbeschluß gefaßt, der am 7. Dezember
2000 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Die
bisher dazu geführten Gespräche brachten keine Änderung der zum Beschluß Nr.
2000/PAM/101 beigefügten Unterlagen, so daß diese als Entwurf der 2. Änderung
des F-Planes Pampow beschlossen werden sollte.
Beschlußvorschlag:
1. Der
Entwurf der 2. Änderung des weitergeltenden F-Planes der Gemeinde Pampow wird
beschlossen, dabei wird die vorgenannte Begründung gebilligt.
2. Der
Entwurf der 2. Änderung des F-Planes ist auszulegen, die Auslegung ist bekannt
zu machen, gleichzeitig sind die TÖB zur Stellungnahme aufzufordern.
3. Die
Bearbeitung erfolgt durch das Planungsbüro Masuch und Olbrich.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0