Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja - Stimmen

Beschluß:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für die Gemeinde Klein Rogahn, daß alle Verursacher erst ab dem Jahr 2000 einen Bescheid erhalten und ab dann jährlich.

Hierbei handelt es sich um Rogahn-Ausbau.

 

Der Beschluß der GV vom 19.09.2000  , Nr. 2000/ROG /022

 

            Öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Abwälzung der Abwasserangabe für

            Kleineinleiter

 

wird aufgehoben .

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:             9

Davon stimmberechtigt:                                        9

Ja-Stimmen:                                                        9

Nein-Stimmen:                                                     0

Stimmenenthaltungen:                                          0

Ungültige Stimmen:                                              0