Sitzung: 13.02.2001 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja - Stimmen
Vorlage: 2001/ROG/031
Beschluß:
Die
Gemeindevertretung beschließt für die Gemeinde Klein Rogahn, daß alle
Verursacher erst ab dem Jahr 2000 einen Bescheid erhalten und ab dann jährlich.
Hierbei
handelt es sich um Rogahn-Ausbau.
Der
Beschluß der GV vom 19.09.2000 , Nr.
2000/ROG /022
Öffentlich rechtliche Vereinbarung
über die Abwälzung der Abwasserangabe für
Kleineinleiter
wird
aufgehoben .
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0