Sitzung: 22.05.2006 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: 2006/DÜM/195
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer beabsichtigt den “Weg nach
Fliegenhof” auszubauen. Die geschätzten Bau- und Planungskosten betragen ca.
145.300,00 EURO. Zur Realisierung dieser Maßnahme soll ein Fördermittelantrag
für den ländlichen Wegebau beim Landkreis Ludwigslust gestellt werden. Der
Eigenanteil würde nach den jetzigen Förderrichtlinien 30% (ca. 43.600,00 €)
betragen.
Der Eigenanteil wird bereitgestellt.
Die Planungskosten in Höhe von ca. 4.000,00 €
sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind,
wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet
wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe
erfolgt in der Haushaltsstelle
3.63000.94600.
Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die Realisierung und die Fördermittelbeantragung für
das Bauvorhaben “Weg nach Fliegenhof”.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den
Fördermittelantrag zu unterzeichnen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0