Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer beabsichtigt den “Weg nach Fliegenhof” auszubauen. Die geschätzten Bau- und Planungskosten betragen ca. 145.300,00 EURO. Zur Realisierung dieser Maßnahme soll ein Fördermittelantrag für den ländlichen Wegebau beim Landkreis Ludwigslust gestellt werden. Der Eigenanteil würde nach den jetzigen Förderrichtlinien 30% (ca. 43.600,00 €) betragen.

Der Eigenanteil wird bereitgestellt.

Die Planungskosten in Höhe von ca. 4.000,00 € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle  3.63000.94600.

Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Realisierung und die Fördermittelbeantragung für das Bauvorhaben “Weg nach Fliegenhof”.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Fördermittelantrag zu unterzeichnen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0