Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Der B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Warsow für das Wohngebiet "An der Mühlenbecker Straße" wurde mit Bescheid vom 24. Oktober 2000 mit einer Maßnahme genehmigt.

Die Maßnahme geht dahin, die Entscheidung für eine Art der Absicherung der Ersatzmaßnahme vorzunehmen. Es wird unterschieden zwischen einem städtebaulichen Vertrag und einer Zuordnungsfestsetzung.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die Maßnahme über einen städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger oder als Zuordnungsfestsetzung zu regeln.

Für die Ersatzmaßnahme sind die Heckenpflanzungen am Rand der Grundstücke bzw. die Ersatzpflanzungen für Rodungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorzunehmen.

Zur Absicherung wird bestimmt, diese Maßnahmen durch Aufnahme in einem städtebaulichen Vertrag zu sichern. Vorzug wird der Realisierung der Heckenpflanzung als Gesamtmaßnahme gegeben - gegenüber der Anpflanzung von einzelnen Heckenabschnitten.

Dem Beschluß sind beigefügt der Genehmigungsbescheid und ein Auszug aus dem Text (Teil B) über Festsetzungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. dem Zeitraum.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow verzichtet auf Zuordnungsfestsetzungen für anteilige Grundstücksflächen der zukünftigen Ansiedlung. Im Vertrag ist zu sichern, daß sowohl die Anpflanzung der Hecke an der rückwärtigen Grundstücksgrenze, zur Ackerfläche hin - als auch die Ersatzpflanzung für zu rodende Bäume zu erfolgen hat. In der textlichen Festsetzung unter VI.2 ist der Bezug auf die Zuordnung entsprechend zu streichen. Die Festsetzung unter V.5 ist anzupassen.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                                Frau Gisela Buller

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           9

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0