Sitzung: 08.02.2001 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sach-
und Rechtslage:
Der
B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Warsow für das Wohngebiet "An der Mühlenbecker
Straße" wurde mit Bescheid vom 24. Oktober 2000 mit einer Maßnahme
genehmigt.
Die
Maßnahme geht dahin, die Entscheidung für eine Art der Absicherung der
Ersatzmaßnahme vorzunehmen. Es wird unterschieden zwischen einem
städtebaulichen Vertrag und einer Zuordnungsfestsetzung.
Die
Gemeinde hat die Möglichkeit, die Maßnahme über einen städtebaulichen Vertrag
zwischen Gemeinde und Vorhabenträger oder als Zuordnungsfestsetzung zu regeln.
Für die
Ersatzmaßnahme sind die Heckenpflanzungen am Rand der Grundstücke bzw. die
Ersatzpflanzungen für Rodungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite
vorzunehmen.
Zur
Absicherung wird bestimmt, diese Maßnahmen durch Aufnahme in einem
städtebaulichen Vertrag zu sichern. Vorzug wird der Realisierung der
Heckenpflanzung als Gesamtmaßnahme gegeben - gegenüber der Anpflanzung von
einzelnen Heckenabschnitten.
Dem
Beschluß sind beigefügt der Genehmigungsbescheid und ein Auszug aus dem Text
(Teil B) über Festsetzungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. dem
Zeitraum.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow verzichtet auf Zuordnungsfestsetzungen
für anteilige Grundstücksflächen der zukünftigen Ansiedlung. Im Vertrag ist zu
sichern, daß sowohl die Anpflanzung der Hecke an der rückwärtigen
Grundstücksgrenze, zur Ackerfläche hin - als auch die Ersatzpflanzung für zu
rodende Bäume zu erfolgen hat. In der textlichen Festsetzung unter VI.2 ist der
Bezug auf die Zuordnung entsprechend zu streichen. Die Festsetzung unter V.5
ist anzupassen.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau
Gisela Buller
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0