Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow  hat den Bebauungsplan Nr. 15 ist in Kraft gesetzt.

Für die Planstrasse ist ein Straßenname zu beschließen.

Nach § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V vom 13.Januar 1993 können Gemeinden den Straßen Namen geben.

Der Straßenname dient der Orientierung und muss eine eindeutige und unver-wechselbare Bestimmungsortangabe enthalten. Eigentümer haben die Anbringung von Straßennamenschildern zu dulden (§ 51 StrWG M-V).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pampow beschließt für die Planstrassen auf dem  B-Plangebiet Nr. 15 folgenden Straßennamen:

 

 

                        Planstraße  A   Storchenweg

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0