Sitzung: 04.05.2006 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2006/PAM/432
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Pampow hat den Bebauungsplan
Nr. 15 ist in Kraft gesetzt.
Für
die Planstrasse ist ein Straßenname zu beschließen.
Nach
§ 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V vom
13.Januar 1993 können Gemeinden den Straßen Namen geben.
Der
Straßenname dient der Orientierung und muss eine eindeutige und
unver-wechselbare Bestimmungsortangabe enthalten. Eigentümer haben die
Anbringung von Straßennamenschildern zu dulden (§ 51 StrWG M-V).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pampow beschließt für die Planstrassen auf dem B-Plangebiet Nr. 15 folgenden Straßennamen:
Planstraße A
Storchenweg
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0