Sitzung: 09.05.2006 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Befangen: 3
Vorlage: 2005/HOL/206
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat
für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 7
eine Veränderungssperre entsprechend § 14 BauGB erlassen. Aufgrund dieser
Sperre dürfen erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden.
Der Firma Bülow & Partner wurde mit Schreiben
vom 08.10.2004 eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur
zeitweiligen Lagerung von Schrott und von nicht besonders
überwachungsbedürftigen sonstigen Abfällen über 100t durch das Staatliche Amt
für Umwelt und Natur, Schwerin erteilt. Die untere Wasserbehörde Ludwigslust
erteilt der Firma Bülow die wasserrechtliche Erlaubnis mit den Auflagen, dass
bauliche Veränderungen für die Regenentwässerung durchzuführen sind. Die Firma
Bülow & Partner beantragt eine Ausnahme von der Veränderungssperre, um
diese Maßnahmen durchführen zu können.
Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB können Ausnahmen von der
Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange
nicht entgegenstehen. Öffentliche Belange können nur diejenigen
planungsrechtlichen Gründe sein, die den Erlass der Veränderungssperre
legitimiert haben, also die Sicherung der Planung. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass ein Sicherungsbedürfnis berührt ist und überwiegt, wenn ein
Vorhaben die Planung erschweren könnte (vgl. Bielenberg BauGB Kommentierung).
Die Durchführung von Maßnahmen zur Regenentwässerung auf dem Grundstück der
Firma Bülow & Partner wird den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes
nicht widersprechen und kann damit eine Ausnahme von der Veränderungssperre
erhalten.
Die Bauaufsichtsbehörde Ludwigslust gibt mit
Schreiben vom 02.08.2005 Ihre Zustimmung über die Zulassung einer Ausnahme
unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Holthusen das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen
erteilt ihr Einvernehmen zur Zulassung einer Ausnahme von der
Veränderungssperre für die Firma Bülow & Partner gemäß § 14 Abs. 2 BauGB
für folgende bauliche Maßnahme:
Erfüllung der Auflagen der unteren Wasserbehörde,
die in der Anlage beigefügt sind und Bestandteil des gemeindlichen
Einvernehmens sind.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Herr
Thormählen , Herr Norbert Groth , Herr Assmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0