Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden zahlt für jeden neugeborenen Einwohner einmalig ein Begrüßungsgeld in Höhe von 1.000,- €. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt in der Gemeinde Wittenförden ihren Hauptwohnsitz hat. Ebenfalls muss das Neugeborene mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wittenförden im Einwohnermeldeamt registriert sein.

(Die Geburt eines leiblichen Kindes wird mit einer Adoption eines minderjährigen Kindes gleichgestellt.)

 

Die Zahlung ist an eine Antragsstellung an die Gemeinde gebunden.

 

Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Schecks, an die Eltern durch den Bürgermeister oder von einem Sozialausschussmitglied übergeben.

 

Die Beschlüsse 95/8/49 und 2003/WIT/141 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Zahlung eines Begrüßungsgeldes in Höhe von 1000,- €.

Die Beschlüsse 95/8/49 und 2003/WIT/141 werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                2

Ungültige Stimmen:                                                                    0