Sitzung: 10.04.2006 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2006/WIT/207
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden zahlt für jeden
neugeborenen Einwohner einmalig ein Begrüßungsgeld in Höhe von 1.000,- €.
Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die Kindesmutter zum Zeitpunkt der
Geburt in der Gemeinde Wittenförden ihren Hauptwohnsitz hat. Ebenfalls muss das
Neugeborene mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wittenförden im Einwohnermeldeamt
registriert sein.
(Die Geburt eines leiblichen Kindes wird mit
einer Adoption eines minderjährigen Kindes gleichgestellt.)
Die Zahlung ist an eine Antragsstellung an die
Gemeinde gebunden.
Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Schecks, an
die Eltern durch den Bürgermeister oder von einem Sozialausschussmitglied
übergeben.
Die Beschlüsse 95/8/49 und 2003/WIT/141 werden
mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt
entsprechend der Sach- und Rechtslage die Zahlung eines Begrüßungsgeldes in
Höhe von 1000,- €.
Die Beschlüsse 95/8/49 und 2003/WIT/141 werden
mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
2
Ungültige Stimmen:
0