Sitzung: 10.04.2006 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2006/WIT/204
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Bei dem im Jahr 2002 durchgeführten Bauvorhaben ”Mühlenweg” wurden 4.293,52 € für die Entwicklungspflege der angepflanzten Bäume einbehalten, da diese Leistungen noch nicht erbracht waren.
Es wurde versäumt den Einbehalt auf die HH-Stelle
Verwahr zurückzulegen.
Da jetzt die Leistungen erbracht sind, ist der
Firma der Einbehalt nun auszuzahlen.
Die Kosten in Höhe von 4.293,52 € sind eine
außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die
Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Eine Berücksichtigung im
Haushalt 2006 der Gemeinde sei nicht mehr möglich. Die Ausgabe erfolgt in der
Haushaltsstelle 3.630.942. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der
allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend
der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe für Entwicklungspflege des
Bauvorhabens “Mühlenweg” in Höhe von 4.293,52 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0