Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Bei dem im Jahr 2002 durchgeführten Bauvorhaben ”Mühlenweg” wurden 4.293,52 € für die Entwicklungspflege der angepflanzten Bäume einbehalten, da diese Leistungen noch nicht erbracht waren.

Es wurde versäumt den Einbehalt auf die HH-Stelle Verwahr zurückzulegen.

Da jetzt die Leistungen erbracht sind, ist der Firma der Einbehalt nun auszuzahlen.

 

Die Kosten in Höhe von 4.293,52 € sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Eine Berücksichtigung im Haushalt 2006 der Gemeinde sei nicht mehr möglich. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.630.942. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe für Entwicklungspflege des Bauvorhabens “Mühlenweg” in Höhe von 4.293,52 €.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   11

Davon stimmberechtigt:                                                              11

Ja-Stimmen:                                                                              11

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0