Sitzung: 21.03.2006 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2005/ZÜL/072
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Da sich in Zülow keine Kita befindet, wurde mit Beschluss 2005/ZÜL/065 die Höhe der Gemeindeanteile wie folgt festgelegt: Innerhalb des Amtsbereiches und für auswärtige Betreuung zahlt Zülow die Gemeindeanteile so, wie in Stralendorf.
Laut späterer Aussage des Landkreises Ludwigslust ist diese Entscheidung nicht rechtens. Es besteht keine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Zülow und der Gemeinde Stralendorf bzw. dem Träger der Kita in Stralendorf.
Gemeinden ohne Kita müssen die Gemeindeanteile in der Höhe zahlen, wie sie tatsächlich anfallen.
Für die Tagespflege ist die Höhe des
Gemeindeanteiles durch den Landkreis LWL vorgegeben.
Für die Kindertagesbetreuung von nur einem Kind
in Schwerin fallen zur Zeit höhere Gemeindeanteile an als in der Kita in
Stralendorf.
So dass eine große finanzielle Auswirkung nicht
zu erwarten ist, wenn Zülow die Gemeindeanteile in der Höhe übernimmt, die
tatsächlich in der gewählten Kita anfallen.
Der Haushaltsansatz für 2006 mit 15.000,00 € muss
nicht geändert werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Beschluss 2005/ZÜL/065 wird aufgehoben.
2.
Für die
Kindertagesbetreuung innerhalb und außerhalb des Amtsbereiches werden ab
01.01.2006 die Gemeindeanteile entsprechend § 20 KiföG M-V so gezahlt, wie sie
tatsächlich anfallen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0