Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Der Innenminister des Landes M-V hat am 7. September 2000 eine Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFw EntschVO M-V) GVOBl M-V Nr. 17 in Kraft gesetzt. Die bisher bestehende Verordnung ist aufgehoben.

 

Die Gemeindevertretung ist aufgefordert, über die Entschädigungshöhe neu zu befinden. Wir bitten um Beachtung des § 2 Abs. 1 bis 3. Finanzielle Auswirkung: siehe Anlage

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung Zülow beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung für

 

            den Ortswehrführer           ...     ..  .500,00    DM im Jahr

            den Stellvertreter                        ................ DM

            den Jugendwart                          ................ DM

            den Stellvertreter                        ................ DM

            den Gerätewart                          ................ DM

            den Stellvertreter                        ................ DM

 

Die Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2001.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           7         

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7         

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0