Sitzung: 09.01.2001 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Der
Innenminister des Landes M-V hat am 7. September 2000 eine Verordnung über die
Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFw EntschVO
M-V) GVOBl M-V Nr. 17 in Kraft gesetzt. Die bisher bestehende Verordnung ist
aufgehoben.
Die
Gemeindevertretung ist aufgefordert, über die Entschädigungshöhe neu zu
befinden. Wir bitten um Beachtung des § 2 Abs. 1 bis 3. Finanzielle Auswirkung:
siehe Anlage
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Zülow beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung für
den Ortswehrführer ...
.. .500,00 DM im Jahr
den Stellvertreter ................ DM
den Jugendwart ................ DM
den Stellvertreter ................ DM
den Gerätewart ................ DM
den Stellvertreter ................ DM
Die
Zahlung erfolgt ab dem 1. Januar 2001.
Bemerkungen
Die aus
verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden
Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der
Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0