Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

1995 sind durch treuhänderischen Vertrag zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und dem Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG auch die Aktien der Gemeinde Zülow auf den Kommunalen Anteilseignerverband übertragen worden. Dieser Kommunale Anteilseignerverband umfaßt inzwischen 245 Gemeinden, die dem Verband auch Ihre Aktien übertragen haben. Der Verband wiederum hat mit dem Mehrheitsaktionär der WEMAG AG, den Hamburgischen Elektrizitätswerken, einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Vertragspartner zur Vorbereitung der wichtigen Entscheidungen der WEMAG AG zusammen zu arbeiten. Dem Kommunalen Anteilseignerverband werden vier Aufsichtsratsmitglieder eingeräumt, die auf Vorschlag des Verbandes berufen werden. Wichtigster Vertragspunkt ist aber die Finanzierungsregel für weitere Aktienankäufe. Die BVS hat dem Anteilseignerverband nämlich sogenannte freiwerdende Aktien von Stadtwerkskommunalen (Schwerin, Güstrow, Wittenberge, Parchim, Lübz, Grabow, Ludwigslist) zum Ankauf angeboten. Der Anteilseignerverband hat die Angebote angenommen, wobei die HEW diese Aktien für den Anteilseignerverband angekauft hat. Der Anteilseignerverband hat 10 Jahre Zeit, diese Aktien zu erwerben. Einen Teil hat der Anteilseignerverband im letzten Jahr mit den Dividenden des Jahres 1998 erworben. Diese Aktien wurden inzwischen auf die Mitglieder buchstäblich verteilt. Durch dieses Finanzierungsmodell mit der HEW war es dem Anteilseignerverband möglich, die angebotenen Aktien zu erwerben, ohne einen Kredit aufzunehmen.

 

Auch für das Jahr 1999 hat die WEMAG AG in diesem Jahr Dividenden ausgeschüttet. Die Verbandsversammlung des Anteilseignerverbandes hat wiederum den Ankauf weiterer Aktien beschlossen. Die Geschäftsführungskosten werden dadurch gedeckt, daß ein Teil der Dividenden als Verwaltungspauschale von den Dividenden einbehalten werden. Dies gilt auch für die Aktien der Gemeinde Zülow die derzeit vom Verband noch treuhänderisch gehalten werden. Dieser Beitrag beträgt für das Jahr 2000 1,2 Pfennige pro Aktie. Zukünftig ist damit zu rechnen, daß der Betrag für nicht Mitglieder höher ist als für Mitglieder. Die Geschäftsführung wird nebenamtlich von Mitarbeitern des Städte- und Gemeindetages geleistet. Der Verbandsvorsteher ist ehrenamtlich der Bürgermeister der Stadt Lübtheen, Herr Wolfgang Beuth. Die Verbandsversammlung tagt zweimal jährlich in Schwerin. Regelmäßig berichten dort Vertreter der WEMAG AG über die Geschäftsergebnisse und die zu erwartenden Dividendenausschüttungen. Wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung der WEMAG AG werden in der Verbandsversammlung vorberaten.

 

Die Mitgliedschaft im Kommunalen Anteilseignerverband setzt die Übertragung der Aktien an den Anteilseignerverband voraus. In der Satzung ist festgelegt, daß bei Austritt, der jederzeit möglich ist, die Gemeinden ihre eingelegten Aktien und zuerworbene Aktien wieder herauserhalten. Damit ist kein Risiko mit den Eintritt verbunden.

 

Die Aufgabe des Verbandes besteht in der Vermögensverwaltung und in der Mehrung der Aktien. Dafür bedarf es keiner Investitionen und keiner hauptamtlichen Verwaltung. Die Entschädigungen sind moderat, so erhält der Verbandsvorsteher nur 50 % des Höchstsatzes nach der Entschädigungsverordnung, die Mitglieder der Verbandversammlung nur 20,00 DM. Der Anteilseignerverband wird durch das Innenministerium beaufsichtigt und unterliegt der Rechnungsprüfung dem Landesrechnungshof.

 

Regelmäßig werden in den Verbandsversammlungen neue Gemeinden als Mitglieder aufgenommen. Austritte gab es in den zurückliegenden fünf Jahren noch nicht.

 

Das Amt schlägt vor, Aktien und Aufgaben von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt zu übertragen, da damit die Vertretung in der Verbandsversammlung und die Willensbildung vereinfacht wird. Bei der Mitgliedschaft im Anteilseignerverband handelt es sich um eine Aufgabe der Vermögensverwaltung. Hier sind weniger kommunalpolitische Interessen berührt. Da es eine Verwaltungsaufgabe ist, ist diese Aufgabe bei der Amtsverwaltung richtig eingeordnet. Innerhalb des Amtes wird der Kämmerer die Vertretung in der Verbandsversammlung in den Anteilseignerverband und die Beauftragung des Kämmerers mit der Vertretung in der Verbandsversammlung, solange nicht der Bürgermeister oder der stellvertretende Bürgermeister persönlich anwesend sind.

 

Sollten von Seiten der Gemeindevertreter der Wunsch auf weitere Informationen gegeben sein, so besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung zu den allgemeinen Öffnungszeiten, im Amt Stralendorf, Kämmerei, Einsicht zu nehmen.

 

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeinde Zülow überträgt die Verwaltung der Anteile an der WEMAG AG auf das Amt Stralendorf, in der Absicht, daß das Amt Kommunalen Anteilseignerverband beitritt und für die Vertretung des Amtes in der Verbandsversammlung Sorge trägt. Wichtige Entscheidungen des Anteilseignerverbandes sind dem Amtsausschuß zu berichten. Für die Aufgabenerfüllung überträgt die Gemeinde ihre Anteile an die WEMAG AG an das Amt, mit der Maßgabe, zukünftige Aktienerwerbe den einzelnen amtsangehörigen Gemeinden gutzuschreiben und Dividendenzahlungen dem Gemeindehaushalt zukommen zu lassen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7         

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      6         

Nein-Stimmen:                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0