Sitzung: 09.01.2001 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
1995 sind
durch treuhänderischen Vertrag zwischen der Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und dem Kommunalen Anteilseignerverband der
WEMAG auch die Aktien der Gemeinde Zülow auf den Kommunalen
Anteilseignerverband übertragen worden. Dieser Kommunale Anteilseignerverband
umfaßt inzwischen 245 Gemeinden, die dem Verband auch Ihre Aktien übertragen
haben. Der Verband wiederum hat mit dem Mehrheitsaktionär der WEMAG AG, den Hamburgischen
Elektrizitätswerken, einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Darin
verpflichten sich die Vertragspartner zur Vorbereitung der wichtigen
Entscheidungen der WEMAG AG zusammen zu arbeiten. Dem Kommunalen
Anteilseignerverband werden vier Aufsichtsratsmitglieder eingeräumt, die auf
Vorschlag des Verbandes berufen werden. Wichtigster Vertragspunkt ist aber die
Finanzierungsregel für weitere Aktienankäufe. Die BVS hat dem
Anteilseignerverband nämlich sogenannte freiwerdende Aktien von Stadtwerkskommunalen
(Schwerin, Güstrow, Wittenberge, Parchim, Lübz, Grabow, Ludwigslist) zum Ankauf
angeboten. Der Anteilseignerverband hat die Angebote angenommen, wobei die HEW
diese Aktien für den Anteilseignerverband angekauft hat. Der
Anteilseignerverband hat 10 Jahre Zeit, diese Aktien zu erwerben. Einen Teil
hat der Anteilseignerverband im letzten Jahr mit den Dividenden des Jahres 1998
erworben. Diese Aktien wurden inzwischen auf die Mitglieder buchstäblich
verteilt. Durch dieses Finanzierungsmodell mit der HEW war es dem
Anteilseignerverband möglich, die angebotenen Aktien zu erwerben, ohne einen
Kredit aufzunehmen.
Auch für
das Jahr 1999 hat die WEMAG AG in diesem Jahr Dividenden ausgeschüttet. Die
Verbandsversammlung des Anteilseignerverbandes hat wiederum den Ankauf weiterer
Aktien beschlossen. Die Geschäftsführungskosten werden dadurch gedeckt, daß ein
Teil der Dividenden als Verwaltungspauschale von den Dividenden einbehalten
werden. Dies gilt auch für die Aktien der Gemeinde Zülow die derzeit vom
Verband noch treuhänderisch gehalten werden. Dieser Beitrag beträgt für das
Jahr 2000 1,2 Pfennige pro Aktie. Zukünftig ist damit zu rechnen, daß der
Betrag für nicht Mitglieder höher ist als für Mitglieder. Die Geschäftsführung
wird nebenamtlich von Mitarbeitern des Städte- und Gemeindetages geleistet. Der
Verbandsvorsteher ist ehrenamtlich der Bürgermeister der Stadt Lübtheen, Herr
Wolfgang Beuth. Die Verbandsversammlung tagt zweimal jährlich in Schwerin.
Regelmäßig berichten dort Vertreter der WEMAG AG über die Geschäftsergebnisse
und die zu erwartenden Dividendenausschüttungen. Wichtige Entscheidungen der
Hauptversammlung der WEMAG AG werden in der Verbandsversammlung vorberaten.
Die
Mitgliedschaft im Kommunalen Anteilseignerverband setzt die Übertragung der Aktien
an den Anteilseignerverband voraus. In der Satzung ist festgelegt, daß bei
Austritt, der jederzeit möglich ist, die Gemeinden ihre eingelegten Aktien und
zuerworbene Aktien wieder herauserhalten. Damit ist kein Risiko mit den
Eintritt verbunden.
Die Aufgabe
des Verbandes besteht in der Vermögensverwaltung und in der Mehrung der Aktien.
Dafür bedarf es keiner Investitionen und keiner hauptamtlichen Verwaltung. Die
Entschädigungen sind moderat, so erhält der Verbandsvorsteher nur 50 % des
Höchstsatzes nach der Entschädigungsverordnung, die Mitglieder der
Verbandversammlung nur 20,00 DM. Der Anteilseignerverband wird durch das
Innenministerium beaufsichtigt und unterliegt der Rechnungsprüfung dem
Landesrechnungshof.
Regelmäßig
werden in den Verbandsversammlungen neue Gemeinden als Mitglieder aufgenommen.
Austritte gab es in den zurückliegenden fünf Jahren noch nicht.
Das Amt
schlägt vor, Aktien und Aufgaben von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt
zu übertragen, da damit die Vertretung in der Verbandsversammlung und die
Willensbildung vereinfacht wird. Bei der Mitgliedschaft im Anteilseignerverband
handelt es sich um eine Aufgabe der Vermögensverwaltung. Hier sind weniger
kommunalpolitische Interessen berührt. Da es eine Verwaltungsaufgabe ist, ist diese
Aufgabe bei der Amtsverwaltung richtig eingeordnet. Innerhalb des Amtes wird
der Kämmerer die Vertretung in der Verbandsversammlung in den
Anteilseignerverband und die Beauftragung des Kämmerers mit der Vertretung in
der Verbandsversammlung, solange nicht der Bürgermeister oder der
stellvertretende Bürgermeister persönlich anwesend sind.
Sollten
von Seiten der Gemeindevertreter der Wunsch auf weitere Informationen gegeben
sein, so besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung zu den allgemeinen
Öffnungszeiten, im Amt Stralendorf, Kämmerei, Einsicht zu nehmen.
Beschlußvorschlag:
Die
Gemeinde Zülow überträgt die Verwaltung der Anteile an der WEMAG AG auf das Amt
Stralendorf, in der Absicht, daß das Amt Kommunalen Anteilseignerverband
beitritt und für die Vertretung des Amtes in der Verbandsversammlung Sorge
trägt. Wichtige Entscheidungen des Anteilseignerverbandes sind dem Amtsausschuß
zu berichten. Für die Aufgabenerfüllung überträgt die Gemeinde ihre Anteile an
die WEMAG AG an das Amt, mit der Maßgabe, zukünftige Aktienerwerbe den
einzelnen amtsangehörigen Gemeinden gutzuschreiben und Dividendenzahlungen dem
Gemeindehaushalt zukommen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige
Stimmen: 0