Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow beabsichtigt die B 321 (alt) zurückzubauen, da festgestellt wird, dass der Verkehr wieder zugenommen hat.

Auch vom Schwerlastverkehr wird die alte Bundesstraße wieder genutzt. Ebenfalls haben die Geschwindigkeiten zugenommen. Auf diese Entwicklung soll Einfluss genommen werden. Hierzu ist eine Planung erforderlich.

Bei der Planung sollen Varianten zum Rückbau ermittelt werden, die dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen sind.

Zur Planung ist außerdem eine Vermessung der B 321 (alt) zu veranlassen, da keine Unterlagen für diesen Straßenabschnitt vorhanden sind.

Für die Feststellung des Verlaufs der Straße ist die Beantragung einer Grenzanzeige beim Vermesser ausreichend.

Zusätzlich soll das Amt prüfen, ob die Vorfahrtsregelung nicht so verändert werden kann, dass die Bahnhofstraße /Schweriner Straße abbiegende Hauptstraße ist.

Die Bezahlung der Vermessungs- und Planungskosten erfolgt aus der HH-stelle Rückbau B 321 (alt).

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage den Planungsauftrag für den Rückbau der B 321 (alt) an das Planungsbüro M + S in Pampow,  mit der Maßgabe eines verkehrsberuhigenden Rückbaus und einer Grobplanung in der Ortslage mit mehreren Möglichkeiten zu vergeben.

2.       Der stellvertretende Bürgermeister wird ermächtigt den Planungsauftrag zu

unterzeichnen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

                                    Frau Maync , Herr Jörg Schulz , Herr Hartwig Schulz

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           13

Davon stimmberechtigt:                                      10

Ja-Stimmen:                                                      8

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        2

Ungültige Stimmen:                                            0