Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Dümmer hat ihr Einvernehmen zur Bebauung von Flächen in der Gemarkung Dümmerstück Hof erteilt. Die zur Erschließung notwendige Straße muss mit einem Straßennamen versehen werden. Der Straßenname

dient der Orientierung und muss eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsort-

angabe enthalten. Eigentümer haben die Anbringung von Straßennamenschildern und Hausnummern zu dulden (§ 51 Straßen-und Wegegesetz MV).

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dümmer beschließt die Vergabe eines Straßennamens für die Grundstücke Flur 1,  Gemarkung Dümmerstück Hof, Flurstück147/6 und 166/3 ,Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Straßenname:  “Zur Sude”

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0