Sitzung: 06.03.2006 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2006/DÜM/194
Beschluss:
Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Dümmer hat ihr Einvernehmen zur
Bebauung von Flächen in der Gemarkung Dümmerstück Hof erteilt. Die zur
Erschließung notwendige Straße muss mit einem Straßennamen versehen werden. Der
Straßenname
dient der Orientierung und muss eine eindeutige
und unverwechselbare Bestimmungsort-
angabe enthalten. Eigentümer haben die Anbringung
von Straßennamenschildern und Hausnummern zu dulden (§ 51 Straßen-und
Wegegesetz MV).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Dümmer beschließt die Vergabe eines Straßennamens für die
Grundstücke Flur 1, Gemarkung
Dümmerstück Hof, Flurstück147/6 und 166/3 ,Lageplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
Straßenname: “Zur Sude”
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0