Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsteil Parum der Gemeinde Dümmer ist nicht im Flächennutzungsplan der Gemeinde Dümmer dargestellt.

Im südöstlichen Teil von Parum soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Festsetzung Sonstiges Sondergebiet – Biogasanlage entstehen.

Die Öffentlichkeit und die Behörden sind frühzeitig über die Planung zu informieren. Es ist eine Planungsanzeige durchzuführen, da das Gebiet nicht im Flächennutzungsplan dargestellt ist.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer fasst den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 “Biogasanlage Parum I” der Gemeinde Dümmer.
  2. Die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden soll durchgeführt werden.

 

Von der Gemeinde werden folgende Auflagen  erteilt:

 

1.       Der Grünstreifen um das Bebauungsgebiet soll nicht 10  sondern 20 m betragen, um die Bepflanzung mit Laub –und Nadelbäumen durch den Bauherrn vorzunehmen .

2.       Bei der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6 soll auf den zweiten Bauantrag Fliegenhof von Herrn Lüken hingewiesen werden.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       11

Davon stimmberechtigt:                                                  11

Ja-Stimmen:                                                                  11

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stiimmen:                                                       0