Sitzung: 06.03.2006 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2006/DÜM/192
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsteil Parum der Gemeinde Dümmer ist nicht
im Flächennutzungsplan der Gemeinde Dümmer dargestellt.
Im südöstlichen Teil von Parum soll ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Festsetzung Sonstiges Sondergebiet –
Biogasanlage entstehen.
Die Öffentlichkeit und die Behörden sind
frühzeitig über die Planung zu informieren. Es ist eine Planungsanzeige
durchzuführen, da das Gebiet nicht im Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer fasst den Aufstellungsbeschluss für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 “Biogasanlage Parum I” der
Gemeinde Dümmer.
- Die
vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden soll
durchgeführt werden.
Von der Gemeinde werden folgende Auflagen erteilt:
1.
Der
Grünstreifen um das Bebauungsgebiet soll nicht 10 sondern 20 m betragen, um die Bepflanzung mit
Laub –und Nadelbäumen durch den Bauherrn vorzunehmen .
2.
Bei der
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6 soll auf den zweiten Bauantrag Fliegenhof
von Herrn Lüken hingewiesen werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stiimmen: 0