Sitzung: 07.03.2006 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 2
Vorlage: 2006/HOL/219
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 20.01.2004 wurde in der Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen mit
Beschluss Nr. 2004/HOL/151 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 “Am Bahnhof” gefasst.
Die Planungsziele der Gemeinde sind die Regelung des Bestandes und die planungsrechtlichen Vorbereitung einer Neubebauung.
Die wesentlichen
Planungsinhalte sind:
- die Beurteilung der Auswirkungen durch Schall und Staub
- die Betrachtung der Belange der Ver- und Entsorgung.
- die Regelung der öffentlichen und privaten Erschließung und
- die Erörterung grünordnerischer Belange.
Die gemeindliche Planung ist
noch nicht abgeschlossen. Um die Planungsziele der Gemeinde nicht zu gefährden,
wird der Erlass einer Veränderungssperre für das gesamte Gebiet des B-Plan Nr.
7 angeraten. Entsprechend § 17 Abs. 3 BauGB kann die Veränderungssperre erneut
beschlossen werden, da die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.
Beschlussvorschlag:
- Aufgrund des § 16 i.V.m. § 17 Abs. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung eine Veränderungssperre für das in der Anlage 1 dargestellte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 “Am Bahnhof” als Satzung.
- Entsprechend § 14 BauGB dürfen:
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
b) Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
- Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft.
- Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2, Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Herr
Thormählen , Herr Norbert Groth
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 2
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0