Sitzung: 07.03.2006 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2005/HOL/217
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Eheleute Schiemann betreiben in Holthusen,
Alter Frachtweg 1 eine Tierpension. Die örtliche Lage des Grundstücks erfordert
besondere Hinweise zum Auffinden durch Ortsfremde. Deshalb liegt ein Antrag zur
Aufstellung eines nichtamtlichen Hinweiszeichens in Holthusen, Sülstorfer Weg,
neben dem Bahnübergang vor.
Der vom Antragsteller eingereichte Lageplan liegt
dem Beschluss als Anlage bei.
Die Aufstellung muss so erfolgen, dass die
Leichtigkeit des Verkehrs im öffentlichen Straßenraum nicht behindert wird.
Kosten entstehen dadurch für die Gemeinde nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen lehnt den Antrag der Eheleute Schiemann,
Holthusen, Alter Frachtweg 1, zur Aufstellung eines nichtamtlichen
Hinweisschildes am Sülstorfer Weg ab, mit folgender Begründung:
1.
Es gibt
bereits zwei Hinweisschilder für die Tierpension, eines aus Richtung Sülstorf und
eines in Holthusen am Dorfplatz in
Richtung Sülstorf. Dem Antragsteller wird empfohlen
weitere Hinweise auf den in der
Gemeinde aufgestellten Werbetafeln für Unternehmen
mit Wegeskizze anzubringen. (Das tun
andere Unternehmer auch).
2.
An dem
angestrebten Aufstellungsort verläuft die Grundstücksgrenze bereits im
angrenzenden Wall. Der eingezeichnete Standort ist nicht
realisierbar.
Ein von der Bürgermeisterin im Telefonat am 18.02.2006 angebotenes Gespräch
hat
der Antragsteller abgelehnt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 6
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0